PKW Klasse B,BE,B96

Im folgenden finden Sie die genauen Unterschiede und Erklärungen der Führerscheinklassen B, BE und B96.

Führerscheinklasse B

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L

– Kraftwagen bis 3,5 t zG
– Mitführen von Anhängern (bis 750 kg zG)

Führerscheinklasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 bei Bf17)
Eingeschlossene Klassen:

– Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Führerscheinklasse B96

(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:

– Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
– Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Klasse B (ab 17 Jahren)

Der Führerschein mit 17 ermöglicht Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B in Begleitung zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die neuen Fahranfänger dann ab ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen, und dann natürlich auch ohne Begleitung fahren.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.

Motorrad AM, A, A1 & A2

Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:

– Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
* bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
* bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

– Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
* Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

– Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
* Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³
* bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
* bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

– vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
* Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³
* bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
* bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
* Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Führerscheinklasse A2

Mindestalter: 18 Jahre,
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)

* mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
* Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Führerscheinklassen A1

Mindestalter: 16 Jahre,
Eingeschlossene Klassen: AM

– Krafträder (auch mit Beiwagen)
* Hubraum max. 125 cm³,
* Motorleistung max. 11 kW
* Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Leistung bis max. 15 kW.

Führerscheinklasse A

Mindestalter: 24 Jahre
(bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

* Hubraum von mehr als 50 cm³
* und einer bbH von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

LKW Klasse C und CE

Führerscheinklasse C (LKW)

Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen: C1

Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Führerscheinklasse CE (LKW + Zug)

Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T

Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG.

* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Führerscheinklassen Bus: D und DE

D1: Mindestalter 21 Jahre

D1E: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von C1: C1E

D: Mindestalter 21 Jahre,
eingeschlossene Klasse: D1

DE: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: D1E, BE,
bei Besitz von C1: C1E