Der Führerschein mit 17 ermöglicht Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B in Begleitung zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die neuen Fahranfänger dann ab ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen, und dann natürlich auch ohne Begleitung fahren.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
Im folgenden finden Sie die genauen Unterschiede und Erklärungen der Führerscheinklassen B, BE und B96.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern (bis 750 kg zG)
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei Bf17)
Eingeschlossene Klassen: -
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: -
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: -
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
* bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
* bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
- Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
* Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
* Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
* bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
* bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
* Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
* bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
* bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
* Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 18 Jahre,
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
* mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
* Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre,
Eingeschlossene Klassen: AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
* Hubraum max. 125 cm³,
* Motorleistung max. 11 kW
* Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre
(bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
* Hubraum von mehr als 50 cm³
* und einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen: C1
Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG.
* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T
Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG.
* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
D1: Mindestalter 21 Jahre
D1E: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von C1: C1E
D: Mindestalter 21 Jahre,
eingeschlossene Klasse: D1
DE: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: D1E, BE,
bei Besitz von C1: C1E