PKW Klasse B,BE,B96
Im folgenden finden Sie die genauen Unterschiede und Erklärungen der Führerscheinklassen B, BE und B96.
Führerscheinklasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, L
– Kraftwagen bis 3,5 t zG
– Mitführen von Anhängern (bis 750 kg zG)
Führerscheinklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei Bf17)
Eingeschlossene Klassen: –
– Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Führerscheinklasse B96
(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: –
– Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
– Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Klasse B (ab 17 Jahren)
Der Führerschein mit 17 ermöglicht Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B in Begleitung zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die neuen Fahranfänger dann ab ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen, und dann natürlich auch ohne Begleitung fahren.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als 0,5 Promille haben.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden.