LKW Klasse C und CE

Führerscheinklasse C (LKW)

Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen: C1

Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Führerscheinklasse CE (LKW + Zug)

Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T

Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG.

* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Führerscheinklassen Bus: D und DE

D1: Mindestalter 21 Jahre

D1E: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von C1: C1E

D: Mindestalter 21 Jahre,
eingeschlossene Klasse: D1

DE: Mindestalter 21 Jahre
eingeschlossene Klassen: D1E, BE,
bei Besitz von C1: C1E