LKW Klasse C und CE
Führerscheinklasse C (LKW)
Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen: C1
Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG.
* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Führerscheinklasse CE (LKW + Zug)
Mindestalter: 18* / 21
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T
Kraftwagen über 3,5t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG.
* für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machen, bereits abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
