Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Die neuen Regelungen des BKrFQG seit dem 10.09.08 (für Busfahrer) und seit dem 10.09.09 (für Lkw-Fahrer) behinhalten folgende Aspekte:
- Fahrer die nach dem oben genannten Datum die Fahrerlaubnis erwerben, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
- Alle Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Bei uns finden laufend Kurse statt, der Einstieg ist jederzeit möglich!
Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: 0631/48999