Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Die neuen Regelungen des BKrFQG seit dem 10.09.08 (für Busfahrer) und seit dem 10.09.09 (für Lkw-Fahrer) behinhalten folgende Aspekte:

  • Fahrer die nach dem oben genannten Datum die Fahrerlaubnis erwerben, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
  • Alle Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Bei uns finden laufend Kurse statt, der Einstieg ist jederzeit möglich!

Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: 0631/48999

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Weiterbildung (Module)

  • Teilnahme an 35 Stunden Unterricht
  • Eine Einheit (Modul) muss mind. 7 Zeitstunden dauern
  • Kann in einem 5-Tageskurs oder an 5 einzelnen Tagen
    (auch auf die 5 Jahre verteilt) absolviert werden
  • Es ist keine Prüfung zu absolvieren

BKF-Module für Personenverkehr

Termine für die Modulausbildung im Personenverkeh

– siehe Startseite –

Modul 1: ECO-Training

Modul 2: Schaltstelle Fahrer : Dienstleister, Imagträger, Profi

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

BKF-Module für Güterverkehr

Termine für die Modulausbildung im Güterverkehr

– siehe Startseite –

Modul 1: ECO-Training

Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5: Ladungssicherung